Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Nur urschriftlich erteilte bzw. von uns schriftlich bestätigte Aufträge sind rechtsverbindlich.

2.2. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

2.3. Der Käufer bestätigt seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen begründete Bedenken, so kann die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

 

3. Preise

3.1. Die Preise sind Festpreise, einschließlich Mehrwertsteuer.

3.2. Nach unsererseits genommenem Aufmaß erhalten Sie eine endgültige Auftragsbestätigung, in der sämtliche Leistungen detailliert, wie aufgemessen spezifiziert sind. Mehr- oder Minderleistungen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag bedingen Mehr- oder Minderpreise.

 

4. Änderungsvorbehalt

4.1. Serienmäßig hergestellte Möbel, Geräte, Zubehör usw. werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

4.2 Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

4.3. Handelsübliche oder zumutbare Farb- und Messungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

4.4. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Muster, insbesondere im Farbton.

4.5. Geringfügige Änderungen der Art, wie sie vorstehend dargestellt sind, lösen weder Erfüllungs- und Gewährleistungs- noch Schadensersatzansprüche des Käufers aus. Sie berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt.

 

5. Abnahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert, Mitwirkungspflichten nicht erbringt bzw. nicht erbringen will oder vorher ausdrücklich erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz statt der Leistungen sowie Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen.

 

6. Rücktrittsrecht

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat. Ein Schadensersatz des Käufers ist ausgeschlossen.

 

7. Lieferungen

7.1. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, unfrei. Im Fall einer Frei-Haus-Lieferung gilt ein Transport bis zum 1. OG.

7.2. Bei Lieferungen in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag als vereinbart, sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist.

7.3. Im Fall einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransports möglich ist; gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser.

 

8. Lieferzeit

8.1. Die Lieferzeit berechnet sich ab dem Datum der geregelten Auftragserteilung.

8.2. Werden die Waren zu einem späteren Zeitpunkt als dem schriftlich vereinbarten abgenommen, so sind 2/3 des Kaufpreises zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt fällig. Sollte die Ware länger als 1 Monat nach der vereinbarten Lieferzeit und nach erfolgter Mahnung noch auf Lager verbleiben müssen, so sind 90 % des vollen Rechnungsbetrages fällig und es werden Lagergebühren in Rechnung gestellt. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Verzögerungsschaden gestattet.

8.3. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten kann, bestimmen sich die Rechte des Käufers, insbesondere bezüglich der Nachfristsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer kann Schadensersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen.

8.4. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich abmahnt und diese dann innerhalb 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers an den Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.

8.5. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

 

9. Montagen

9.1. Elektro- und Gasgeräte sowie Spülen, Wasch- und Geschirrspülmaschinen werden von unseren Schreinern in die Küchenmöbel eingebaut.

9.2. Das Installieren bzw. Anschließen der Geräte, auch Mauerkästen und Anschluss an Abzugsschächte erfolgt nur, wenn nicht anders vereinbart, gegen besondere Berechnung.

9.3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer und dessen Montagepersonal auf etwaige in den Wänden verlaufende Versorgungsleitungen (Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen) hinzuweisen.

9.4. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals.

 

10. Gewährleistung

10.1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen.

10.2. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

10.3. Der Käufer kann Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verlangen.

10.4. Im Falle des Um- und Einbaus von technischen Geräten, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung und Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit dieser Geräte nach dem Um- bzw. Einbau.

10.5. Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe.

10.6. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt Gewährleistungsansprüche wegen der offensichtlichen Mängel gegenüber dem Verkäufer aus.

 

11. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der bestellten Sachen den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der bestellten Sache auf den Käufer über.

 

12. Zahlungsbedingungen

12.1. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, Skontoabzug wird nicht gewährt, nur wenn dies zusätzlich schriftlich vereinbart wurde. Im Reklamationsfall kann der Käufer einen Betrag im Wert des fehlenden bzw. defekten Teiles bis zur Erledigung einbehalten.

12.2. In Zahlung genommene Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

12.3. Geldschulden während des Verzugs sind mit jährlich 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Zielüberschreitungen werden die handelsüblichen Mahngebühren berechnet.

 

13. Eigentumsvorbehalt

13.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und allen weiteren aus den Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner sich ergebenden Rechnungsbeträge, einschließlich Zinsen und Kosten (bei Schecks und Wechseln bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers.

13.2. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Warenempfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

13.3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln bzw. auf eine pflegliche Behandlung hinzuwirken.

13.4. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter in das vorbehaltene Eigentum, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

13.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen.

 

14. Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, wenn die Vertragsparteien Kaufleute (mit Ausnahme der Minder-Kaufleute im Sinne des § 4 HGB) sind.

14.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, wenn die Vertragsparteien nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.3. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.

 

15. Wirksamkeitsklausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeitsklausel der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt.

 

16. Vertragsänderung

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, solche Vereinbarungen werden bei oder nach Vertragsabschluss mit dem Geschäftsführer selbst oder einem bevollmächtigten Angestellten getroffen.